Wohnmobil TÜV 2026
Wie oft dein Wohnmobil zur Hauptuntersuchung muss, hängt vom zulässigen Gesamtgewicht ab – bis 3,5 Tonnen läuft es wie beim Pkw alle zwei Jahre, schwerere Fahrzeuge müssen ab einem bestimmten Alter jährlich vorfahren. Ganz neu und vielen noch unbekannt: Seit Juni 2025 ist die Gasprüfung nach G607 eine eigenständige gesetzliche Pflicht, unabhängig von der HU – wer sie verpasst, riskiert ein Bußgeld.
⚖️ Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ist ein praktischer Überblick auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen, Bußgelder und Vorschriften können sich ändern und im Einzelfall abweichen. Für eine verbindliche Auskunft zu deinem konkreten Fahrzeug wende dich an deine Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ) oder im Zweifel an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
HU-Fristen nach Gewicht
Anders als beim normalen Pkw richtet sich das Prüfintervall beim Wohnmobil nach dem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) – zu finden im Fahrzeugschein unter Punkt F.1.
| Gewichtsklasse | Intervall |
|---|---|
| Bis 3,5 Tonnen | Wie Pkw: erstmals nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre |
| 3,5 bis 7,5 Tonnen | Alle 2 Jahre, ab dem 6.-7. Zulassungsjahr jährlich |
| Über 7,5 Tonnen | Von Anfang an jährlich |
Die Abgasuntersuchung (AU) läuft seit 2010 im selben Termin wie die HU mit – eine separate AU-Plakette gibt es nicht mehr. Bei schwereren Diesel-Wohnmobilen folgt sie demselben gestaffelten Rhythmus wie die HU selbst.
„2.1.6.1.1 bei erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen für die erste Hauptuntersuchung: 36 [Monate] … 2.1.6.2.1 bei erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen in den ersten 72 Monaten: 24 [Monate] … 2.1.6.3 mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t: 12 [Monate]“
Was das für dich bedeutet: Die Fristen aus der Tabelle oben sind wortwörtlich genau diese Regelung: 36 Monate Erstfrist bis 3,5t, 72 Monate (= 6 Jahre) bis zur Umstellung auf jährlich bei 3,5-7,5t, und durchgehend jährlich über 7,5t.
💡 Gut zu wissen: Den genauen nächsten Prüftermin liest du direkt an der runden TÜV-Plakette auf deinem Kennzeichen ab – die Zahl in der Mitte zeigt das Jahr, die Position oben die Monatsangabe.
Was bei der HU geprüft wird
Neben den klassischen Pkw-Prüfpunkten wie Bremsen, Lenkung, Achsen, Beleuchtung und Reifen (Profil und Alter) nimmt der Prüfer beim Wohnmobil zusätzlich den Aufbau genauer unter die Lupe:
- Fahrgestell und Karosserie: vor allem Korrosion am Unterboden und an tragenden Teilen.
- Sichere Befestigung von Anbauteilen: etwa Fahrradträger oder Dachboxen.
- Elektrische Anlagen und Steckverbindungen im Aufbaubereich.
- Nachweise für Zubehör: Für nachträglich verbaute Teile solltest du die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder eine Änderungsabnahme griffbereit haben.
Die neue G607-Gasprüfung
Das ist die wichtigste aktuelle Änderung für Wohnmobil-Besitzer: Seit dem 19. Juni 2025 ist die Prüfung der fest verbauten Flüssiggasanlage nach dem technischen Regelwerk DVGW G607 eine eigenständige gesetzliche Pflicht, verankert in § 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Der Gesetzgeber hat sie damit bewusst aus der Hauptuntersuchung herausgelöst.
- Wer ist betroffen? Alle Wohnmobile und Wohnwagen mit fest installierter Gasanlage – unabhängig davon, ob sie während der Fahrt genutzt wird oder nicht.
- Wie oft? Alle zwei Jahre, unabhängig vom HU-Termin.
- Wer darf prüfen? Ausschließlich zertifizierte Sachkundige nach G607.
- Was bei Reparaturen? Nach jeder Instandsetzung an gastragenden Bauteilen beginnt die Prüfpflicht neu, unabhängig vom laufenden Intervall.
„…die Flüssiggasanlage … im Abstand von jeweils 24 Monaten zur vorausgegangenen Prüfung … nach der Technischen Regel DVGW-TRF 2021, Arbeitsblatt G 607 (A) … prüfen zu lassen.“
Was das für dich bedeutet: Die Prüfpflicht ist gesetzlich fest im 24-Monats-Rhythmus verankert und existiert unabhängig von deinem HU-Termin – du musst sie selbst im Blick behalten, sie wird dir nicht automatisch mit der TÜV-Plakette angezeigt.
⚠️ Wichtig: Da die Gasprüfung inzwischen ein eigenständiger Termin ist, wird sie leicht vergessen, wenn man nur die TÜV-Plakette im Blick hat. Notiere dir das Datum der letzten G607-Prüfung separat – ohne gültigen Nachweis kann bei einem gasbedingten Schaden auch der Versicherungsschutz gefährdet sein, und viele Campingplätze verlangen inzwischen einen aktuellen Nachweis vor der Einfahrt.
Dichtigkeitsprüfung: Pflicht oder nicht?
Die Dichtigkeitsprüfung des Aufbaus wird häufig mit der HU verwechselt, ist aber etwas komplett anderes: Sie prüft, ob Feuchtigkeit durch Fenster, Dachluken oder den Möbelkorpus eindringt, und ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Praktisch wird sie bei vielen Herstellern trotzdem zur Pflicht: Wer die Herstellergarantie behalten will, muss die Dichtigkeit meist einmal jährlich in einer autorisierten Vertragswerkstatt prüfen und bestätigen lassen – verpasst du die vom Hersteller gesetzte Frist (häufig rund acht Wochen), erlischt in der Regel der Garantieanspruch.
Kosten im Überblick
| Leistung | Richtwert 2026 |
|---|---|
| HU (unter 7,5t) | ca. 90-130€, je nach Prüforganisation und Region |
| HU inkl. AU (über 7,5t) | ca. 135-180€ |
| Nachprüfung bei Mängeln | ca. 15-25€ |
| G607-Gasprüfung | ca. 50-100€, je nach Sachverständigem |
| Dichtigkeitsprüfung | ca. 50-150€, je nach Werkstatt und Fahrzeuggröße |
Alle Preise sind Richtwerte und können je nach Region, Prüfstelle und Fahrzeugzustand abweichen.
Was droht bei abgelaufenem TÜV?
Wer den HU-Termin verpasst, muss gestaffelt mit steigenden Konsequenzen rechnen:
- 0-2 Monate: in der Regel noch kein Bußgeld.
- Über 2 bis 4 Monate: 15 Euro Bußgeld.
- Über 4 bis 8 Monate: 25 Euro Bußgeld.
- Über 8 Monate: 60 Euro Bußgeld plus ein Punkt in Flensburg.
- Sehr lange Überziehung: zusätzlich droht die Stilllegung des Fahrzeugs.
Nummer 186.2.1: „mehr als 2 bis zu 4 Monate“ – 15 Euro. Nummer 186.2.2: „mehr als 4 bis zu 8 Monate“ – 25 Euro. Nummer 186.2.3: „mehr als 8 Monate“ – 60 Euro.
Was das für dich bedeutet: Das sind die amtlichen Regelsätze für Fahrzeughalter, die die Vorführung zur HU versäumen (§29 Abs. 1 StVZO). Der zusätzliche Punkt in Flensburg ab 8 Monaten ist in Fachportalen zum Bußgeldkatalog durchgängig dokumentiert, war in der hier eingesehenen Katalog-Anlage selbst aber nicht als eigene Spalte ausgewiesen – erkundige dich im Zweifel bei deiner Zulassungsstelle nach dem aktuellen Stand.
Quelle: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage Nr. 186.2, gesetze-im-internet.de →
Eine Ausnahme gilt für Auslandsreisen: Hattest du bei der Ausreise aus Deutschland noch eine gültige HU und warst danach ununterbrochen im Ausland, lässt sich ein Bußgeld meist vermeiden – am besten den Grenzübertritt in den Fahrzeugpapieren oder per Beleg dokumentieren.
Häufige Fragen (FAQ)
⚖️ Nochmal zur Erinnerung: Diese Seite dient der praktischen Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Prüfe Fristen und Pflichten für dein konkretes Fahrzeug immer zusätzlich bei deiner Prüforganisation oder einem Fachanwalt.